der erste Arbeitstag
§10 4. – Im übrigen endet das Anstellungsverhältnis ohne Kündigung am letzten Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet.
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L9 schrieb:
Also über diese Floskel habe ich in meinem Arbeitsvertrag auch schon herzlich gelacht. Ürigens hatte ich heute auch meinen ersten Arbeitstag. Allerdings in der gleichen Firma aber anderer Bereich.
| 1. August 2005 — 19:47 | Permalink |
leteil schrieb:
ich hätt grad gern meinen letzten (von mir aus auch den ersten woanders, aber die vorausschauende energie habe derzeit nicht.)
| 1. August 2005 — 23:31 | Permalink |
burnster schrieb:
da blitzt die ewigkeit aus den zwischenzeilen.
| 2. August 2005 — 10:12 | Permalink |
kaltmamsell schrieb:
Ham Sie auch eine Sterbekasse wie bei uns hier? Wenn ein Kassenmitglied oder sein Partner stirbt, bekommen die die Beerdigung gezahlt, anteilig von allen anderen (derzeit pro Mitglied ca 20 Cent). Kann man naheliegenderweise nur bei Betriebseintritt eintreten und dann nie wieder. habe ich natürlich sofort gemacht, weil ich’s so süß fand.
| 2. August 2005 — 10:22 | Permalink |
wuestenfloh schrieb:
Am 28.2.2009 ist es soweit.
| 2. August 2005 — 11:39 | Permalink |